Wohnanlage

Ladestation in einer Wohnanlage installieren auf Mallorca

Die Installation eines Ladegeräts auf einem Gemeinschaftsstellplatz unterliegt besonderen Vorschriften, die den antragstellenden Eigentümer begünstigen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Mitteilung an die Gemeinschaft bis zur Montage.

Was enthalten ist

  • Formelle Mitteilung an die Eigentümergemeinschaft
  • Prüfung der Elektroinstallation der Garage
  • Individuelle Verkabelung oder gemeinsame Infrastruktur
  • Einhaltung der Wohnungseigentumsvorschriften

Was die Vorschriften zur Installation eines Ladegeräts in einer Gemeinschaftsgarage sagen

Das Wohnungseigentumsrecht erleichtert es einem Eigentümer, eine Ladestation auf seinem Garagenstellplatz zu installieren: Im Allgemeinen genügt eine Mitteilung an die Gemeinschaft, die sie nicht verhindern kann, es sei denn, sie weist nach, dass die Installation technisch nicht möglich ist. Für individuelle Installationen auf dem eigenen Stellplatz muss keine Abstimmung in der Versammlung abgewartet werden.

Individuelle Verkabelung oder gemeinsame Infrastruktur

Für einen einzelnen Eigentümer ist eine individuelle Installation vom eigenen Zähler aus üblich. Wenn mehrere Nachbarn Ladegeräte wünschen, kann es sich lohnen, eine gemeinsame Ladeinfrastruktur zu prüfen, die die Leistung effizienter unter allen verteilt.

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Häufig gestellte Fragen

Kann die Gemeinschaft mir die Installation eines Ladegeräts auf meinem Stellplatz verweigern?

Sie kann nur Einspruch erheben, wenn sie nachweist, dass die Installation in der Garage technisch nicht möglich ist. Grundsätzlich kann sie die Installation auf Ihrem eigenen Stellplatz nicht blockieren, wenn sie machbar ist.

Brauche ich die Zustimmung der Eigentümerversammlung?

Für eine individuelle Installation auf Ihrem Stellplatz genügt normalerweise eine formelle Mitteilung an die Gemeinschaft, ohne eine Versammlung abwarten zu müssen.

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