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IBI-Nachlass für Solaranlagen: Gemeinde für Gemeinde auf Mallorca

Den IBI-Nachlass für die Installation von Solaranlagen legt jede Gemeinde eigenständig fest, und er variiert stark von Gemeinde zu Gemeinde.

Aktualisiert: 22. Juli 2026

Was der IBI-Nachlass für Solaranlagen ist

Die Grundsteuer (IBI) ist eine kommunale Steuer, und jede Gemeinde kann einen Nachlass darauf für Häuser genehmigen, die Solarenergiesysteme einbeziehen. Die Rahmengesetzgebung erlaubt diesen Nachlass, aber jede Gemeinde entscheidet, ob sie ihn anwendet, welchen Prozentsatz sie gewährt und für wie viele Jahre.

Warum er zwischen den Gemeinden so stark variiert

Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz auf den Balearen: Jede Gemeinde genehmigt ihre eigene Steuersatzung, mit Unterschieden beim Nachlassprozentsatz, den Anwendungsjahren und der Antragsfrist nach der Installation. Einige verlangen zudem, dass die Installation nicht durch Bauvorschriften verpflichtend ist, um den Nachlass in Anspruch nehmen zu können.

  • Nachlassprozentsatz (variiert je nach Gemeinde)
  • Anzahl der Jahre, in denen er gilt
  • Antragsfrist nach der Installation
  • Ob die Installation freiwillig sein muss (nicht durch Vorschriften verlangt), um infrage zu kommen

Prüfen Sie die Details für Ihre Gemeinde

Wir dokumentieren den geltenden Nachlass Gemeinde für Gemeinde. Prüfen Sie die Seite Ihres Ortes oder fragen Sie uns direkt bei der Angebotsanfrage — wir bestätigen den genauen Prozentsatz und das Verfahren.

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