Schritt 1: Formelle Mitteilung an die Gemeinschaft
Vor der Installation müssen Sie der Eigentümergemeinschaft (in der Regel über den Hausverwalter) schriftlich Ihre Absicht mitteilen, eine Ladestation auf Ihrem Garagenstellplatz zu installieren.
Schritt 2: Technische Prüfung der Installation
Es wird geprüft, ob eine individuelle Installation vom eigenen Zähler aus möglich ist oder ob eine gemeinsame Infrastruktur, die die Leistung auf mehrere Nachbarn verteilt, vorzuziehen ist. Das hängt von der aktuellen Elektroinstallation der Garage ab.
Schritt 3: Kann die Gemeinschaft sich weigern?
Die Wohnungseigentumsvorschriften erleichtern diese Art von Installation: Die Gemeinschaft kann nur Einspruch erheben, wenn sie nachweist, dass sie technisch nicht möglich ist, nicht aus bloßer Uneinigkeit. Für individuelle Installationen auf dem eigenen Stellplatz muss in der Regel keine Abstimmung in der Versammlung abgewartet werden.
Schritt 4: Installation und Legalisierung
Nach Mitteilung und Prüfung erfolgt die Montage des Ladegeräts und die entsprechende Ausstellung des Elektrozertifikats, sofern die Leistung dies erfordert.